Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von einem Ferienhaus/Wohnung/Zimmer zur Beherbergung in der Bodensee Oase Zum Saibling 23 in 88662 Überlingen Nußdorf.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Räumlichkeiten, sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Becherbergungszwecken ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass die Ferienwohnung ein Nichtraucher-Objekt ist!
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Bodensee Oase zustande. Der Bodensee Oase steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind die Bodensee Oase und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Bodensee Oase gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Das Bodensee Oase ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Übernachtung mit Frühstück 80%, bei Ferienwohnungen /-häusern 90% des vereinbarten Preises zu verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen möglichst anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten. Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen empfehlen wir vor Reiseantritt unbedingt den Abschluss einer Storno-Versicherung.
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag um 10.00 Uhr. Der Mieter möchte die Ferienwohnung in einem besenreinen Zustand verlassen.
Bei Nutzung von W-LAN und Netflix ist das geltende Recht einzuhalten. Bei Rechtsverletzungen trägt der Verursacher die Haftung und zusätzliche Kosten.
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Die Nutzung sämtlicher Bereiche und Außenanlagen wie Garten/Terrasse, Whirlpool Garage etc. erfolgt für die Mieter auf eigene Gefahr.
Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Gastaufnahmevertrages eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu zahlen. Gesamtbetrag – siehe Buchungsbestätigung. Der Restbetrag -siehe Buchungsbestätigung- wird in der Woche vor Ihrer Anreise (spätestens 5 Tage vorher) fällig. Nur bei sehr kurzfristiger Buchung (weniger als 5 Werktage vor Anreise) erfolgt die Komplettzahlung als Barzahlung am Anreisetag vor der Schlüsselübergabe. Bitte beachten Sie, dass keine Scheck- oder Kartenzahlung möglich ist. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen.
Der allgemeine Gerichtsstand ist ausschließlich der Betriebsort.
Bodensee Oase
Zum Saibling 23
88662 Überlingen
Bodensee Oase
+49 (0) 176 63 47 41 25
bodenseeoase@gmail.com